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22.500 Euro Strafe und Verlängerung des Bewährungszeitraums für Zuschauer-Teilausschluss

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 22.500 Euro verurteilt. Weiterhin wurde der ursprünglich bis zum 30. April 2017 geltende Bewährungszeitraum für den Teilausschluss (Sperrung der Blöcke 36-39) bis zum 31.Oktober verlängert. Der Club konnte, obwohl die Handlungen der F95-Anhänger vom Kontrollausschuss als schwerwiegend eingestuft wurden, den im Raum gestandenen Teilausschlusses abwenden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

(MH)

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