D.SPORTS

Home of Sports

Auf Freiluftsportanlagen ist Sport unter Auflagen wieder möglich


Die aktuelle Coronaschutzverordnung untersagt zwar grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie die Nutzung der Nebenräume wie zum Beispiel Umkleiden und Duschen.

Von dem Verbot ausgenommen ist aber unter anderem der Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes,  als Ausbildung im Einzelunterricht sowie  von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.

Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die für die genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist.
Die städtischen Sportanlagen Arena-Sportpark und das Rather Waldstadion (ohne Kunstrasenspielfeld) sind für den zulässigen Sportbetrieb geöffnet.

Im Sportpark Niederheid gilt folgende Regelung: Aufgrund mehrerer Vorkommnisse gegen die Auflagen der Coronaschutzverordnung musste der Sportpark für die Öffentlichkeit geschlossen werden. Die Nutzung durch Schule, Profisport und Leistungsstützpunkt ist aber weiterhin möglich. Die Nutzung durch die angestammten Vereine wird nach Voranmeldung mit dem Sportamt ermöglicht.
Auf den abgegebenen Sportanlagen entscheiden die für den Betrieb zuständigen Sportvereine.

Es erfolgen entsprechende Aushänge, und es finden stichprobenartige Kontrollen statt. Bei der Feststellung mehrfacher Verstöße gegen die aktuelle Coronaschutzverordnung wird die Anlage wieder geschlossen.

Deshalb die herzliche und wichtige Bitte an alle Nutzerinnen und Nutzer, die Auflagen der Coronaschutzverordnung einzuhalten, damit Sport auf den Sportanlagen möglich bleibt!

(MF)

Teilen