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Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages zur Reform des Spitzensports

Reform des Spitzensports

(Beschluss des Präsidiums des Deutschen Städtetages vom 20./21. September 2016 – 410. Sitzung in Bremen)

  1. Der Deutsche Städtetag begrüßt die Bemühungen um eine Reform der Spitzensportförderung in Deutschland im Grundsatz. Das Präsidium stellt fest, dass die Städte als Träger der Bundes- und Olympiastützpunkte finanziell und standortpolitisch erheblich betroffen sind. Der DOSB und das BMI werden aufgefordert, eine angemessene kommunale Beteiligung an dem Diskussionsprozess sicher zu stellen. Ziel muss sein, eine für alle Beteiligten tragbare und nachhaltig wirksame Reform durchzuführen.
  2. Erfolgreicher Spitzensport erfordert eine moderne Sportinfrastruktur. Die Städte sind bereit, hierfür ihren Beitrag zu leisten. Der Deutsche Städtetag erwartet, dass der Bund sich angemessen und nachhaltig an den Investitions- und Folgekosten für die deutsche Spitzensportinfrastruktur beteiligt.

II. Begründung:

Ausgangslage

Das Bundesministerium für Inneres (BMI) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) arbeiten seit 2015 an der Reform der Spitzensportförderung in Deutschland. Der Bund fördert den Spitzensport mit jährlich ca. 170 Mio. Euro, die vom DOSB nach bestimmten Kriterien verteilt werden. Während die Länder durch Vertreter in Projektgruppen in die Reformüberlegungen mit eingebunden sind, ist eine kommunale Beteiligung an dem Diskussionsprozess bislang nicht erfolgt. Die Reform steht unter hohem Zeitdruck, da diese spätestens am 19.10.2016 abgeschlossen sein soll. An diesem Tag wollen der DOSB und das BMI das Reformwerk zur zukünftigen Förderung des deutschen Spitzensports im Sportausschuss des Deutschen Bundestages vorstellen.

Kommunale Rolle und Verfahren

Für die Kommunen sind Änderungen bei Bundes- und Olympiastützpunkten von Bedeutung, weil die Städte und Gemeinden in erster Linie Träger der Einrichtungen für den deutschen Spitzensport sind. Eine kommunale Betroffenheit ist sowohl finanziell als auch standortpolitisch gegeben – in der Diskussion ist beispielsweise eine Verminderung der Anzahl von Bundes- und Olympiastützpunkten. Die Förderung von Bundes- und Olympiastützpunkten sowie weiteren Leistungsstützpunkten durch die Kommunen erfolgt durch Übernahme der Betriebskosten und überwiegend durch Unterhalt, Sanie-rung und Bereitstellung von Grundstücken. Bund und Länder beteiligen sich meist nur bei investiven Mitteln (maximal Drittelfinanzierung).
Der Deutsche Städtetag hatte hinsichtlich der geplanten Reformüberlegungen und ihre Auswirkungen auf die Kommunen beim DOSB mehrfach um ein Gespräch nachge-sucht. Im Rahmen eines Spitzengesprächs des DOSB-Präsidenten Alfons Hörmann und der Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse, im Juni 2016 in Berlin ist ein Gespräch des DOSB mit Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Städtetages, des BMI und der Sportreferentenkonferenz über die geplanten Veränderungen bei den Bundes- und Olympiastützpunkten vereinbart worden. Hierzu ist es bisher nicht gekommen.

Finanzierung

Das System der Förderung der Bundes- und Olympiastützpunkte ist mit seinen Krite-rien, Länderspezifika und sportartspezifischen Besonderheiten äußerst kompliziert und nur schwer durchschaubar. Das BMI hat in den vergangenen Jahren die Bundesmittel für Baumaßnahmen im Spitzensport von ca. 35 Mio. auf 16 Mio. Euro reduziert. Erschwerend kommt hinzu, dass die finanziellen Mittel für die Trainingsstättenförderung in etwa gleich geblieben sind, während die Zahl der Bundesstützpunkte in Deutschland ausgeweitet wurde. Somit stehen für die einzelnen Standorte in der Regel weniger Mittel zur Verfügung. Dies hat zur Folge, dass die kommunalen Finanzierungsanteile in der Tendenz steigen, wobei es regional und sportartspezifisch Unterschiede gibt.
Der Deutsche Städtetag erwartet eine angemessene und nachhaltige Beteiligung des Bundes an den Investitions- und Folgekosten, die es auszuhandeln gilt. In jedem Fall sind weitere Kostenverschiebungen auf die Kommunen abzulehnen. Insgesamt geht es auch um die Frage, wie BMI und DOSB die künftige Rolle der Kommunen bei einer Neustrukturierung des Leistungssports sehen.

Haltung der Länder

Die Sportreferentenkonferenz der Länder unterstützt die Beteiligung der Kommunen am Diskussionsprozess und vertritt die Position, dass einer Leistungssportreform nur zugestimmt werden könne, wenn eine weitere Kommunalisierung der Stützpunktfinanzierung verhindert wird.

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